1. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen, Vermietung von Ausrüstung und Buchung von Dienstleistungen über unseren Online-Shop, telefonisch, mündlich oder per E-Mail gelten die nachfolgenden AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
2. Vertragspartner, Kundendienst
Der Kauf-, bzw. Mietvertrag kommt zustande mit dem Kanuverleih Thomas Schmidt, Fludern 1, 93486 Runding. Wir sind auch bekannt unter unserer, beim DPMA eingetragenen, Wortmarke Wasserwucht® und unserer Webseite wasserwucht.de. Die Wortmarke und die Bezeichnung der Webseite (Domain) sind nicht Bestandteile der Firmenbezeichnung. Weitere Informationen zu uns findest Du im Impressum. Du erreichst uns für Buchungen, Fragen, Reklamationen und Beanstandungen am besten per E-Mail unter info@wasserwucht.de oder täglich von 10:00 – 18:00 Uhr unter der Telefonnummer +49-178-4378024.
3. Vertragsabschluss
Mit der Einstellung von Waren in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über diese Waren ab. Warum verbindlich? Weil die Ware, die wir einstellen real verfügbar ist und wir diese auch zu dem angegebenen Preis verkaufen wollen.
Mit der Einstellung von Verleihangeboten, Kanutouren oder Beförderungsdienstleistungen in den Online-Shop geben wir ein unverbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Warum ist dieses nur unverbindlich? Wir müssen die Realisierbarkeit in der Konstellation mit anderen, bereits vorhandenen oder zeitnah eintreffenden Buchungswünschen erst prüfen.
Durch Anklicken des Bestellbuttons gibst Du deinerseits ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die im Warenkorb enthaltenen Waren, Verleihangebote, Kanutouren oder Beförderungsdienstleistungen ab. Warum verbindlich? Wir möchten davon ausgehen, dass Du nicht nur zum Spaß auf den Button klickst, sondern die Ware auch tastsächlich erwerben oder eine Kanutour bei uns buchen möchtest.
Bedingung für einen wirksamen Vertragsschluss ist immer erst, dass Du von uns eine Auftragsbestätigung/Rechnung per E-Mail erhalten hast. Ein Warenversand erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Ergänzend zum Kanuverleih: Alle Anfragen, Vorabsprachen, Telefongespräche, Mailverkehr, etc. führen erst dann zu einer verbindlichen Kanureservierung für einen bestimmten Zeitraum, wenn eine Auftragsbestätigung durch uns erstellt wurde und der vollständige Zahlungseingang erfolgt ist. Sollte kein rechtzeitiger Zahlungseingang erfolgt sein, ist die Buchung nicht verbindlich. Weitere Details dazu unter „5. Bezahlung“.
4. Versandkosten
Zuzüglich zu den angegebenen Warenpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfährst Du bei den Produkten oder auf der Seite zu den Versandkosten.
5. Bezahlung
Die Zahlung erfolgt per Vorkasse/Überweisung oder per Barzahlung (diese nur bei sehr kurzfristigen Kanubuchungen, Verkäufen mit Selbstabholung und Beförderungsdienstleistungen). Eine Bezahlung auf Rechnung erst nach Versand des Produktes oder nach der Kanutour ist leider nicht möglich
- Vorkasse/Überweisung
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse oder Überweisung nennen wir Dir unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang. Bei Kanutouren und sonstigen Dienstleistungen ist die Buchung erst bei vollständigem Zahlungseingang verbindlich. Bei kurzfristigen Buchungen bitte die Option „Sofortüberweisung“ nutzen, falls dein Kreditinstitut diese anbietet.
- Barzahlung
Bei sehr kurzfristigen Kanubuchungen (1 Tag oder kürzer vor Tourenbeginn), Verkäufen mit Selbstabholung und Beförderungsdienstleistungen ist eine Barzahlung vereinbar.
Ergänzend zum Kanuverleih für Buchungen über den Shop: Nach Absenden des Warenkorbs erhältst Du eine Eingangsbestätigung deines Buchungswunsches. Sollte dieser realisierbar sein (die Antwort kann etwas dauern), eine Auftragsbestätigung mit beigefügter Rechnung. Der Warenkorb ist damit für 3 Tage reserviert. In diesem Zeitraum muss der Zahlungseingang erfolgen, damit die Reservierung für den gebuchten Zeitraum fest ist. Falls der Zahlungseingang nicht termingerecht erfolgt, kann der Buchungswunsch durch uns, trotz versendeter Auftragsbestätigung, als nichtig betrachtet werden und wir behalten uns die anderweitige Vermietung oder Rückhalt der Ausrüstung vor. Bei kurzfristigen Buchungen (Buchung zwischen 3 und 7 Tagen vor Tourenbeginn) muss die Anzahlung innerhalb von 2 Tagen erfolgen. Bei sehr kurzfristigen Buchungen (Buchung weniger als 3 Tage vor gewünschtem Tourenbeginn) ist die Bezahlung nur mit Sofortüberweisung oder gegen Barzahlung bei der Materialübergabe möglich. Eine Bezahlung nach der Kanutour ist grundsätzlich nicht möglich. Auch bei kurzfristigen und sehr kurzfristigen Buchungen ist die Buchung erst dann bestätigt, wenn Du von uns eine Auftragsbestätigung mit Rechnung erhalten hast und der Zahlungseingang erfolgt ist. Sollte ein Zahlungseingang verspätet erfolgen und wir die Buchung in Folge dessen als unwirksam betrachtet haben und die Leistung nicht erbracht haben, wird die Zahlung selbstverständlich zurückerstattet.
6. Selbstabholung
Eine Selbstabholung der Ware ist, nach terminlicher Abstimmung, möglich. Wir haben kein Ladenlokal mit festen Öffnungszeiten, daher ist eine vorherige Terminabstimmung unbedingt erforderlich.
7. Packstation
Wir liefern nicht an Packstationen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
9. Widerrufsbelehrung
Unter diesem Link erhältst Du eine Belehrung über die Voraussetzung und Folgen des gesetzlichen Widerrufsrechtes bei Versandbestellungen: Widerrufsrecht.
10. Vertragstextspeicherung
Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.
11. Vertragssprache
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
12. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Es besteht kein Anspruch auf Erstattung von bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistungen (z.B. nicht eingelöste Gutscheine, mehr Kanus gebucht als benötigt, nicht in Anspruch genommene Beförderungsleistungen, vorzeitige Beendigung der Kanutour, Abbruch wegen schlechtem Wetter).
13. Geschenkgutscheine
Geschenkgutscheine können bis zum aufgedruckten Gültigkeitszeitpunkt für eine Kanutour im bezahlten Wert eingelöst werden. Sollte der Wert des Geschenkgutscheins geringer sein als die gewünschte Kanutour, muss der Fehlbetrag für die Buchung ergänzt werden. Das Einlösen von Geschenkgutscheinen für Kanutouren ist nur in Zeiträumen möglich, in denen wir auch Kanutouren anbieten, bzw. an Terminen, für die wir noch Kanus verfügbar haben und an denen aufgrund gesetzlicher Regelungen das Kanufahren auf dem gewünschten Flussabschnitt auch erlaubt ist. Sollte, trotz mehrfachem Versuch, einen geeigneten Termin für die Kanutour zu finden, keine Übereinstimmung möglich sein, kann der Wert des Geschenkgutscheins durch uns ersatzweise auch in bar zurückerstattet werden.
14. Besondere Hinweise für den Kanuverleih
Wenn nicht ausdrücklich eine „geführte Kanutour“ bei uns gebucht und bestätigt ist, was grundsätzlich voraussetzt, dass eine schriftliche Auftragsbestätigung für eine Führungsfunktion auf dem Fluss besteht, handelt der Mieter mit der entliehenen Ausrüstung in Eigenverantwortung. Eine rechtliche Garantenstellung für die Mitpaddler in seiner Gruppe kann evtl. juristisch daraus abgeleitet werden. Eine zufällige, zeitgleiche Anwesenheit von Mitarbeitern von uns auf dem gleichen Flussabschnitt gilt nicht als vertraglich vereinbarte „geführte Kanutour“ im Sinne des Verantwortungsübergangs.
Die Kanuausrüstung wird, wie in der Auftragsbestätigung bestätigt, zum vereinbarten Zeitpunkt durch uns übergeben. Eine Rückgabe hat am Tag des Verleihendes spätestens um 18:00 Uhr am vereinbarten Rückgabepunkt zu erfolgen, falls nichts anderes mit uns schriftlich vereinbart wird . Sollte die Rückgabe nicht bis 18:00 Uhr erfolgt sein, verlängert sich der Verleihzeitraum um einen weiteren Tag.
Flüsse verändern sich ständig. Die Kanufahrer sollte immer den schriftlichen oder mündlichen Flussbeschreibungen von uns oder anderen Personen ein gesundes Misstrauen entgegenbringen und sich ein eigenes Bild von der jeweiligen Situation und den möglichen Gefahrenstellen auf dem Fluss machen. In der Regel kann auf den durch uns angebotenen Flussabschnitten jede Stelle, der man sich nicht gewachsen fühlt, auch umtragen werden. Vorausschauende Fahrweise ist immer angeraten.
Verleihkanus und sonstige Verleihausrüstung sind nicht, wie beispielsweise Kraftfahrzeuge, haftpflicht- oder vollkaskoversichert. Bei Beschädigung oder Verlust der geliehenen Gegenstände ist der Kunde selbst schadensersatzpflichtig. Dieses gilt besonders bei Beschädigungen oder Verlust durch mutwilliges Handeln, wenn die Ausrüstung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbartem Ort zurückgegeben wird oder von uns aus dem Fluss geborgen werden muss (!). Private Haftpflichtversicherungen zahlen in der Regel nicht bei Beschädigung oder Verlust von geliehenen oder zur Nutzung überlassenen Gegenständen.
Kanufahren ist eine Natursportart, die bei fast jedem Wetter ausgeübt werden kann. Schlechtes Wetter berechtigt nicht zum Rücktritt vom Mietvertrag, falls nichts anderes schriftlich in der Rechnung/Auftragsbestätigung vereinbart ist. Eine Ausnahme bildet extrem schlechtes Wetter mit Dauerregen, Starkwind, amtlicher Unwetterwarnung. In diesem Fall kann eine Stornierung gegen Erstattung der geleisteten Zahlungen erfolgen. Bei Hochwasser, bei Unterschreitung des Mindestwasserstandes oder Überschreitung der maximal zulässigen Wassertemperatur für die gebuchte Strecke dürfen wir keine Kanus verleihen und müssen unsererseits die Buchung stornieren. Auch in diesem Fall werden die durch den Kunden geleisteten Zahlungen zurückerstattet.
Es kann, trotz aller gegebener Vorsicht durch die Paddler, auch auf eigentlich einfachen Kanuwanderstrecken passieren, dass das Kanu durch einen Fahrfehler, Unachtsamkeit oder sonstige Einwirkung von außen (z.B. andere Boote) umkippt. Eine Verletzungsgefahr lässt sich also nie völlig ausschließen.
Eine absolute Sicherheit gegen Unfälle gibt es bei einer Natursportart wie dem Kanufahren nicht.
Die Besatzung sollte immer darauf eingestellt sein, dass das Kanu mitsamt Ausrüstung kentern könnte und es geborgen werden muss. Die Bergung eines gekenterten Kanus muss durch den Mieter selbst erfolgen. Wir können nur im seltenen Ausnahmefall vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt Personen zurückbefördern oder bei der Bergung eines Kanus unterstützen. Den entstehenden Mehraufwand müssen wir ggf. auch berechnen.
Wir bieten, gemäß der geltenden Vorschriften, jedem Paddler eine Rettungsweste in passender Größe an. Die Mitnahme und Verwendung ist freiwillig, nicht verpflichtend. Bei Kindern und Jugendlichen sollten die Erziehungsberechtigten mit gutem Beispiel vorangehen und auch selber die Rettungswesten tragen. Wir empfehlen den Erziehungsberechtigten dringend, bei Kindern und Jugendlichen auf das Tragen zu bestehen. Einzelne Landkreise erlassen strengere Vorschriften zum Tragen von Sicherheitsausrüstung wie Schwimmwesten und Helmen, teilweise auch für bestimmte Flussabschnitte. Wir werden bei der Einweisung darauf hinweisen.
Der Mieter muss selbst dafür Sorge tragen, dass seine Wertsachen wasserdicht und verlustsicher verpackt sind. Dazu gehört auch, dass er die von uns für die Mietdauer erhaltenen Packsäcke und Tonnen VOR der eigenen Benutzung mit Kleidung und/oder Wertsachen (Smartphones, Fotoapparate, etc.) auf Dichtheit prüft. Falls dabei Undichtigkeiten auftreten, können wir das Material noch austauschen oder reparieren. Man sieht den Packsäcken nicht unbedingt direkt an, ob sie beschädigt sind und die Dichtigkeit hängt auch vom richtigen Schließen ab. Wir übernehmen grundsätzlich keine Haftung für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände. Das schließt auch Beschädigungen durch falsche Handhabung von zur Miete überlassenen Gegenständen ein.
Die von uns für die Mietdauer übergebene Ausrüstung ist vor einer Verwendung auf etwaige Beschädigungen zu überprüfen. Mängel sind uns ggf. vor einer Benutzung durch den Mieter anzuzeigen. Nach Tourenbeginn ist es nicht immer möglich, das Material noch auszutauschen.
Der Mieter trägt selber dafür Sorge, dass seine private Ausrüstung für die Anforderungen einer Kanutour geeignet sind (Trekkingsandalen oder alte Turnschuhe, wärmende (Funktions-) Bekleidung, trockene Wechselsachen, Getränke, Verpflegung, etc.). Die Schuhe sollten von den Abmessungen idealerweise kompakt sein, damit man auch knieend im Canadier paddeln kann. Bergstiefel sind ungeeignet. Flip-Flops sind völlig ungeeignet, da man keinen Halt darin hat, sie bei einer Kenterung verliert und man dann barfuß in der Pampa steht.
Wir behalten uns vor bei Niedrigwasser (physikalische Unbefahrbarkeit von Flussabschnitten oder Befahrungsverbote), Hochwasser (Selbst- und Gruppengefährdung) oder anderen objektiven Gefahren vor Ort nach eigenem Ermessen – auch kurzfristig vorher – dem Mieter einen Vorschlag zur Änderung des geplanten Ablaufs zu machen, also beratend tätig zu werden (z.B. Wahl eines anderen Flussabschnittes, der noch befahrbar ist).
Wir behalten uns ebenfalls vor, ganz vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn wir den Eindruck haben, dass der Mieter der Kanutour unter den gegebenen Verhältnissen vor Ort nicht gewachsen sein könnte (z.B. körperliche Beeinträchtigung durch Alkohol, Krankheit, Konstitution, etc.).
Es kann außerdem vorkommen – wie schon weiter oben beschrieben – dass eine bereits gebuchte Kanutour aufgrund von örtlichen Befahrungsverboten der Landkreise (oft basierend auf einem erforderlichen Mindestwasserstand oder einer maximal zulässigen Wassertemperatur) nicht durchgeführt werden darf. Dieses kann auch sehr kurzfristig erfolgen, da z.B. im Sommer ein drohendes Befahrungsverbot wegen Niedrigwasser oder zu hoher Wassertemperatur oft sehr nah ist. Auf Befahrungsverbote aufgrund behördlicher Vorschriften haben wir grundsätzlich keinen Einfluss und wir müssen die Kanutour stornieren, wenn das Verbot greift. Wir können auch keine verbindliche Zusicherung geben, den Gast bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Tourenbeginn eine Zusage über die Durchführung zu geben, damit er seinerseits rechtzeitig umdisponieren kann. Unabhängig davon werden wir immer versuchen, den Gast möglichst frühzeitig zu informieren, wenn die Durchführung aufgrund der äußeren Rahmenbedingungen fraglich ist.
Der Mieter erhält bei einem derart bedingten Rücktritt des Vermieters vom Mietvertrag, bzw. einer Stornierung aufgrund behördlicher Fahrverbote, seine bereits geleisteten Zahlungen per Überweisung vollständig zurück. Weitere finanzielle Ansprüche gegenüber dem Vermieter (Anreisekosten, Unterkunftskosten, Mietwagen, entgangene Urlaubsfreude, etc.) bestehen nicht.
Wir bitten, wie in Kanutenkreisen selbstverständlich, gelegentlich unsere Gäste um eine geringe körperliche Mithilfe beim Auf- und Abladen der Kanus und beim Zusammenlegen der Rettungswesten und sonstigen Ausrüstung. Diese Mithilfe ist auf absolut freiwilliger Basis und nicht verpflichtend.
In der Praxis gab und gibt es fast nie Probleme bei Kanutouren, trotzdem ist es wichtig, dass wir bereits vor einer Vermietung auf die aufgeführten Themen hinweisen.
Mit der Bestellung von Waren, Buchung von Kanutouren, Entleihen von Ausrüstung, Bestellung von Beförderungsdienstleistungen bei uns erklärt sich der Kunde mit den oben aufgeführten Bedingungen einverstanden. Dieses trifft beim Kanuverleih im besonderen zu, wenn der Gast zum vereinbarten Treffpunkt erscheint und die Leihausrüstung entgegen nimmt.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.