Aufgrund der aktuellen Situation für die gewerbliche Kanuvermietung im Landkreis Regen (Ungültigkeit der bereits erteilten Schifffahrtsgenehmigungen aufgrund der Klage von Anglern vor dem Verwaltungsgericht Regensburg gegen die Genehmigungen), können aktuell im Landkreis Regen keine gewerblichen Kanutouren durchgeführt werden. Auch die Mehrtagestouren können somit erst an der Grenze des Landkreises Regen, nach dem Stausee Höllenstein, starten. Alle Touren unterhalb des Stausees Höllenstein oder ab dem Startort Blaibach sind vom Verbot nicht betroffen und können durchgeführt werden. Ebenfalls nicht betroffen ist die Ausübung des privaten Gemeingebrauchs im Landkreis Regen innerhalb der gültigen Beschränkungen (die Beschränkungen sind ersichtlich auf der Webseite des Landkreises Regen oder dort erfragbar). Wir bitten um dein Verständnis und begrüßen dich zur Kanutour im Landkreis Cham. Ausblenden
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