Im Landkreis Regen wird der Kanuverleih zukünftig erheblich erschwert
Vorab: Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf den gewerblichen Kanuverleih, also nicht auf das private Kanufahren (als Gemeingebrauch bezeichnet). Der Gemeingebrauch von Gewässern ist verfassungsgemäßes Recht und darf nur unter strengen Auflagen durch Behörden eingeschränkt werden. Außerdem ist in diesem Beitrag ein gehöriges Maß an Polemik enthalten. Wer darauf empfindliche reagiert, bitte nicht weiterlesen. Wir…
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